Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) der ELEKTRON AG
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für jede unserer Lieferungen und Leistungen, soweit nicht abweichende
schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie
werden von uns ausdrücklich und schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt. Bei vorbehaltlosen Bestellungen gilt diese AVB als
anerkannt. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige AVB, die jederzeit unter
www.elektron.ch zum Download
bereitsteht.
2. Angebote
Soweit nicht anders erwähnt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Alle im Angebotsstadium durch uns übergebenen
Unterlagen, Pläne oder Ähnliches bleiben in unserem Eigentum und müssen bei Nicht-Erteilung eines Auftrages binnen Wochenfrist
an uns zurückgesandt werden.
3. Vertragsabschluss / Leistungsinhalt
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung mittels Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde. Unsere
Lieferverpflichtung umfasst die schriftlich bestätigten Lieferungen und Leistungen.
4. Lieferbedingungen
Die Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gemäss INCOTERMS® 2010, EXW Elektron AG, 8804 Au ZH.
Erteilt der Kunde verspätet Abholaufträge bzw. Versandanweisungen, so werden diesem die Waren in Rechnung gestellt und
kostenpflichtig auf seine Gefahr bei uns gelagert. Teillieferungen, insbesondere auch aus Rahmenverträgen, werden wie
selbstständige Geschäfte abgewickelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Lieferfristen
Werden Lieferfristen vereinbart, so sind diese in der schriftlichen Auftragsbestätigung ersichtlich. Die Lieferfrist gilt als eingehalten,
wenn dem Kunden schriftlich und termingerecht die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Bei Eintreten von Ereignissen durch höhere Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist um
mindestens die Zeit der Ereignisdauer. Tritt bei Vorauszahlungsgeschäften der Kunde mit der Vorauszahlung in Verzug, so verschiebt
sich ein allfällig vereinbarter Liefertermin um mindestens dieselbe Zeit. Verlängerungen der Lieferfristen, soweit gesetzlich zulässig,
berechtigen den Kunden nicht, Lieferungen zurückzuweisen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart,
werden Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Terminen ausgeschlossen.
6. Preise
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Kleinbestellungen berechnen wir dem
Abwicklungsaufwand angepasste Kleinmengenzuschläge. Bei erheblicher Veränderung der massgebenden Rechnungsgrundlagen,
insbesondere bei Veränderungen bei Fremdwährungskursen bei Beschaffungen aus dem Ausland oder wesentlichen
Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt (z.B. steigende Rohstoffpreise), behalten wir eine entsprechende Preisanpassung vor.
7. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen in der vereinbarten Währung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
netto ohne Skontoabzug zu begleichen. Verrechnungen von Gegenansprüchen irgendwelcher Art sind nicht zulässig.
8. Zahlungsverzug
Der Kunde tritt, soweit nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug
und es werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. geschuldet. Weiter sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag
zurückzutreten und bereits gelieferte Ware zurückzufordern.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Recht des Eigentums an der Ware bzw. Lieferung bis zur vollständigen Zahlung vor; weiter sind wir berechtigt,
den Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.
10. Prüfen und Abnahme der Ware / Mängelrüge
Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind
uns binnen acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich und detailliert zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach
deren Entdeckung, innerhalb der Gewährleistungsfrist, anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt
und es entfällt jedwelche Gewährleistung. Nach Erhalt der Mängelanzeige behalten wir uns das Recht vor, den Mangel
nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei erforderlicher Nachbesserung am Bestimmungsort übernehmen wir nur diejenigen Kosten,
die uns bei der Durchführung dieser Arbeit in unserem Werk entstanden wären, Kosten für De- oder Wiedermontage oder
desgleichen werden von uns nicht übernommen. Lassen wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft
verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so kann der Kunde Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Mängelrügen oder Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
11. Sachgewährleistung
Wir gewährleisten unseren Kunden gegenüber ausschliesslich schriftlich bestätigte Produkteeigenschaften und Spezifikationen. Die
Gewährleistungsfrist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beläuft sich auf 12 Monate ab Lieferdatum. Werden unter
Gewährleistung stehende Lieferungen vom Kunden oder einem Dritten repariert oder verändert, erlischt die Gewährleistungspflicht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist ebenfalls alles, was auf natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, unsachgemässem
Einsatz, Überbeanspruchung und zerstörende Einwirkung Dritter und dgl. zurückzuführen ist.
12. Haftung bei Lieferung
Wir haften, soweit gesetzlich zulässig, nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden des Kunden, soweit uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann; weitergehende Haftung wie z.B. für Vermögensschäden, Produktionsausfall,
entgangenen Gewinn usw. ist ausgeschlossen.
13. Haftung bei Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen sichern wir unseren Kunden eine sorgfältige Ausführung zu. Die Haftung für unsere Leistungen beschränkt sich
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
14. Annullierung / Rücktritt
Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen durch den Kunden setzt das schriftliche Einverständnis sowie die Übernahme
sämtlicher bis dahin angefallenen Kosten voraus. Beanstandungen einer Teillieferung berechtigen nicht zum Rücktritt.
Soweit gesetzlich zulässig, sind wir nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Leistung unmöglich wird
oder infolge Änderungen nicht mehr zumutbar ist, ohne dass dabei ein Entschädigungs- oder Schadenersatzrecht zu unseren Lasten
entsteht.
15. Rücksendungen / RMA
Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Absprache mit dem Verkaufsinnendienst und mit beigelegtem Waren-Retourenschein
(Download unter www.elektron.ch) angenommen. Bei Reklamationsrücksendungen (RMA) setzt sich der Kunde mit dem
Verkaufsinnendienst in Verbindung und sendet die Ware mit dem in der Folge zugestellten Waren-Retourenschein zurück.
16. Mustersendungen
Werden Artikel zur Bemusterung dem Kunden zur Verfügung gestellt, so müssen diese soweit nicht anders vereinbart binnen eines
Monats originalverpackt mit beigelegtem Waren-Retourenschein (Download unter www.elektron.ch) an uns zurückgesandt werden.
Innert dieser Zeit nicht retournierte, beschädigte oder veränderte Artikel werden in Rechnung gestellt.
17. Urheberrecht / Markenrecht
Wir behalten uns das Urheberrecht, das geistige Eigentum sowie alle damit verbundenen Rechte an allen Unterlagen und
Softwareprogrammen von ELEKTRON AG vor. Die Rechte an allen eigenen Marken und Logos, Bildmaterial und Texten in
Zusammenhang mit den Produkten von uns unterliegen ausschliesslich ELEKTRON AG.
18. Lizenzen
Wenn nicht anders vereinbart, gelten beim Verkauf von Software unsere allgemeinen Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen.
19. Geltendes Recht
Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
20. Höhere Gewalt
Kann ELEKTRON AG ihre obliegenden Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. kriegerische oder
politische Konflikte, Streiks, Wetter, Versperrung von Transportwegen oder sonstige Ereignisse wie Epidemien bzw. Pandemien im
In- oder Ausland, nicht ordnungsgemäss erfüllen, kann die andere Partei daraus keinerlei Rechte herleiten, unabhängig vom
Rechtsgrund.
21. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt das am Sitz der ELEKTRON AG zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden
auch an dessen Sitz zu belangen.
22. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der AVB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind angehalten, eine ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine zu
ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entspricht und die der zur ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Gültig ab 1. Juli 2021